Arbeitsrecht
Die Beratung im Bereich des Arbeitsrechts stellt eine Kernkompetenz unserer Kanzlei dar. Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht können unsere Mandanten auf ein starkes Team zurückgreifen.
Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche des Individual- und des Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht umfasst insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung / Befristung / Aufhebungsvertrag) als auch der inhaltlichen Ausgestaltung arbeitsrechtlicher Verträge (Vertragsgestaltung und –prüfung, betriebliche Altersversorgung). Das kollektive Arbeitsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung, betrifft also das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.
Im Bereich des Individualarbeitsrechtes vertreten sämtliche Anwälte unseres Teams sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Hierdurch sind uns Perspektive und taktische Überlegungen der jeweiligen Gegenseite aus eigener Erfahrung bestens bekannt, wovon unsere Mandanten unmittelbar profitieren. Herr Rechtsanwalt Andreas Schmitz und Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber sind zudem auch im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts tätig.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Herr Rechtsanwalt Andreas Schmitz vornehmlich Arbeitgeber.
Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber vertritt Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen kirchlicher Träger in allen Fragen der betrieblichen und kirchlichen Mitbestimmung (BetrVG, MAVO, KAGO).
Größere Projekte, insbesondere Umstrukturierungen in mittelständischen Unternehmen, werden von uns im Team durchgeführt, zu dem wir bei Bedarf auch unsere Spezialisten aus den anderen Rechtsbereichen hinzuziehen.
Ihre zuständige Anwältin J. Rajic:
- Tel: (02241) 9669-44
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-99
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Ihr zuständiger Anwalt Andreas Schmitz:
- Tel: (02241) 9669-41
- E-Mail:
- Fax: (02241) 558 11
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Ihr zuständiger Anwalt Andreas Wollweber:
- Tel: (02241) 9669-19
- E-Mail:
- Fax: (02241) 558 11
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