Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Bereiche:
- Ehescheidung
- Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung)
- Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge und Umgang
- Versorgungs- und Zugewinnausgleich
- Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung
Dabei handelt es sich um alle Problemfelder, die durch eine Ehescheidung auftreten können.
Schon bei der Trennung der Eheleute werden in vielen Fällen die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zum Beispiel, wenn Grundbesitz vorhanden ist, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen.
Bereits während der Trennungszeit, die regelmäßig mindestens ein Jahr andauern muss, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt oder auch im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts und der gemeinsamen Ehewohnung. Wenn es diesbezüglich Streit gibt, können Jugendamt bzw. das Familiengericht eingeschaltet werden.
Da ein Antrag auf Scheidung der Ehe beim Familiengericht nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann, muss im Scheidungsverfahren zwingend ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Ihr zuständiger Anwalt Marc Lietzau:
- Tel: (02241) 9669-15
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-56
- » Kontaktformular
Ihr zuständiger Anwalt Peer Groß:
- Tel: (02241) 9669-42
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-56
- » Kontaktformular
Ihre zuständige Anwältin Katharina Pilgram:
- Tel: (02241) 9669-18
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-99
- » Kontaktformular