Handelsrecht
Neben dem Gesellschaftsrecht spielt in vielen Unternehmen das Handelsrecht eine nicht unbedeutende Rolle. Dabei sind Rechtbeziehungen zwischen Kaufleuten in ganz besonderem Maße durch die Spezialregelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt.
Das Handelsrecht als „Sonderrecht der Kaufleute“ bewirkt, dass für Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten teils spezielle rechtliche Regelungen greifen, die u.a. Auswirkungen auf Rechte und Pflichten im Vertrag haben – aber auch auf (gesetzliche) Folgeansprüche.
Die Bedeutung des Handelsrechts geht jedoch weit über das Thema Handelskauf etc. hinaus. Denn für den Handel ergeben sich v.a. auch im Kontext
- Handelsvertretung/Handelsvertreter
- Vertragshändler
- Kommission
- Franchising
spezifisch handelsrechtliche Fragestellungen, die dem Dienstleistungssektor unbekannt sind.
Natürlich stehen im Rahmen unserer handelsrechtlichen Beratung handelsrechtliche Fragestellungen im Fokus. Und doch legen wir auch größten Wert darauf, in unserer Beratung alle relevanten Aspekte anderer Rechtsbereiche, wie z. B. aus dem Gesellschaftsrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, stets im Blick zu behalten: um rechtlich einwandfreie und nachhaltige Lösungen für Sie zu erarbeiten.
Wichtige Themen im Handelsrecht
- Kaufmannseigenschaft: Istkaufmann, Kannkaufmann, Fiktivkaufmann, Formkaufmann etc.
- Handelsregister: Registerzwang, deklaratorische & konstitutive Eintragungen etc.
- Handelskauf: Gewährleistungsausschluss, Untersuchungsobliegenheit, Rügeobliegenheit Genehmigungsfiktion, Streckengeschäft etc.
- Handelsvertretervertrag: Vergütungsansprüche, Provisionen, Wettbewerbsverbot und Gebietsschutz, Ausgleichsanspruch § 89b HGB
- Franchising: Franchise-Vertrag bzw. Franchise-Vereinbarung inkl. Lizenzvereinbarungen, Abwicklungsverträge etc.
- Kommission § 383 HGB: Kommissionsvertrag, Kommissionsgeschäft/Ausführungsgeschäft, Kommissionsagent etc.
- AGB/Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen etc.
Ihre Ansprechpartner
Die Fragestellungen im Handelsrecht sind vielfältig, die Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften in der Praxis nicht selten unübersichtlich.
Deshalb sind Sie bei uns mit Ihren handelsrechtlichen Anliegen und Fragestellungen in den besten Händen: Ihre Ansprechpartner im Bereich Handelsrecht beraten seit vielen Jahren in diesem Umfeld und sind mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung in der Lage, Ihre Fragen verlässlich zu beantworten.
Natürlich sind unsere Rechtsanwälte aber auch in der Lage, handelsrechtliche Verträge und Vereinbarungen zu prüfen oder individuell für Ihren Bedarf zu erstellen und wenn notwendig: Ihre vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Ihr zuständiger Anwalt Thomas Schneider:
- Tel: (02241) 9669-16
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-99
- » Kontaktformular