Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hier sind die beiden großen Bereiche des Gewerberaummietrechts sowie des Wohnraummietrechts zu nennen. Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung von Vermietern und Mietern im privaten Bereich, vielmehr sind auch regelmäßig kleinere und größere Firmen als Vermieter/Mieter mit dem ein oder anderen Problem konfrontiert. Auch in diesen Fällen bieten wir kompetente Hilfestellungen. Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, beide Parteien individuell zu beraten und in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Eine einseitige Interessenvertretung wie z. B. durch den örtlichen Mieterverein für Mieter oder den Haus- und Grundbesitzerverein für Vermieter findet nicht statt.
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter stehen besonders oft in diesen Bereichen an:
- Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Mängel der Mietsache
Die Rechtsprechung im Mietrecht wird überwiegend von den Amtsgerichten geprägt. Es ist daher unverzichtbar, die Rechtsprechung des hiesigen Amtsgerichts zu kennen, da vielfach die Meinungen zu bestimmten Problempunkten auseinander laufen. Gelegentlich entstehen auch Schwierigkeiten im Hinblick auf eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies gilt insbesondere für sogenannte Altmietverträge, die vor dem 1.9.2001 geschlossen wurden.
Ihr zuständiger Anwalt Peer Groß:
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Ihr zuständiger Anwalt Maximilian Zahn:
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