Sozialrecht
Das Sozialrecht ist öffentliches Recht und in der Praxis geprägt von der Anwendung zahlreicher Gesetze und Verordnungen, die von dem juristischen Laien nur schwer zu durchschauen sind und gerade in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterliegen.
Es umfasst die Bereiche:
- Arbeitslosengeldrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Vertragsarztrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Rehabilitationsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- soziales Entschädigungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Sozialhilferecht
- Elterngeldrecht
- Kindergeldrecht.
Die Beurteilung von sozialrechtlichen Fällen und die Lösung der jeweiligen Probleme erfordert eine genaue Einarbeitung in den Sachverhalt, spezifische Fachkenntnisse und eine intensive Betreuung des Mandanten, für den es oftmals um ganz wesentliche Kernbereiche seiner sozialen Absicherung in der Zukunft geht.
In allen Fragen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts bieten wir Ihnen sowohl eine umfassende kompetente Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch eine individuelle Vertretung Ihrer Interessen in einem anstehenden Gerichtsverfahren.
Insbesondere nehmen wir gerne direkten Kontakt mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger auf, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich so mancher Konflikt auf dem „kleinen Dienstweg“ lösen lässt.
Ihre zuständige Anwältin: J. Rajic:
- Tel: (02241) 9669-44
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-99
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