Verkehrsrecht – Strafrecht und Bußgeldsachen
Neben dem großen Bereich des Verkehrsschadens- und -zivilrechts bearbeiten Rechtsanwalt J. Stomper, Rechtsanwalt M. Geilen und Rechtsanwalt P. Lohr auch Fälle auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Zu diesen Bereichen zählen insbesondere Bußgeldverfahren wegen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstößen
- Rotlichtverstößen
- Verstößen gegen die 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol oder Fahren unter Drogeneinfluss.
Letztere Delikte können unter bestimmten Umständen bei höherer Alkohol- oder Drogenkonzentration auch als Straftaten geahndet werden. Auch hier ist bei Zweifeln der Verkehrsrechtsanwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner, denn in ständiger Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen auf diesem Gebiet weiß er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Nachteile von Ihnen abzuwenden oder jedenfalls den Schaden für Sie so weit wie möglich zu begrenzen.
Wollen Sie wissen, welches Bußgeld Ihnen droht ? Der ADAC Bußgeldchecker bietet Ihnen eine schnelle und unkomplizierte erste Orientierungshilfe in Bußgeldsachen! Hier geht’s zum ADAC-Bußgeldchecker.
Nicht selten wird ein Fahrverbot verhängt oder es steht gar der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Dabei muss folgendes beachtet werden: Der Verlust des Führerscheins kann so manchen Arbeitnehmer die berufliche Existenz kosten! Wir können Ihnen sagen, auf welchem Wege Sie im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges den Führerschein schnellstens wiederbekommen!
Auch im Falle einer Verkehrsunfallflucht stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen kompetent zur Seite. Sollte es notwendig sein, einen Sachverständigen z.B. zur Frage der Bemerkbarkeit des Unfalles einzuschalten, werden diese Kosten von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.
Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens allein zu besprechen. Diese Grundsätze sollten Sie beherzigen, denn unbedachte vorzeitige Äußerungen können den Verlauf des Verfahrens zu Ihrem Nachteil beeinflussen. Deshalb raten wir in diesen Fällen dringend zu einer umgehenden Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, zumal nur dieser und nicht der Betroffene berechtigt ist, Akteneinsicht bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen.
Weitergehende allgemeine Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie auch unter www.anwalt.org.
Ihr zuständiger Anwalt Jürgen Stomper:
- Tel: (02241) 9669-13
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-24
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Ihr zuständiger Anwalt Michael Geilen:
- Tel: (02241) 9669-43
- E-Mail:
- Fax: (02241) 9669-99
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Ihr zuständiger Anwalt Peter Lohr:
- Tel: (02241) 9669-17
- E-Mail:
- Fax: (02241) 558 11
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Ihre zuständige Anwältin Sandra Schneider:
- Tel: (02241) 9669-11
- E-Mail:
- Fax: (02241) 558 11
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